Rechtsprechung
   LG Detmold, 29.01.2021 - 03 T 267/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18882
LG Detmold, 29.01.2021 - 03 T 267/20 (https://dejure.org/2021,18882)
LG Detmold, Entscheidung vom 29.01.2021 - 03 T 267/20 (https://dejure.org/2021,18882)
LG Detmold, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 03 T 267/20 (https://dejure.org/2021,18882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus LG Detmold, 29.01.2021 - 3 T 267/20
    So hat das OLG Jena ausgeführt, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 28. September 2016 (NJW 2017, 260) - welche der Debatte zugrunde liegt - die Frage, ob in einem Wohnungszuweisungsverfahren eine Interessenabwägung vorzunehmen wäre, nicht entschieden hat.
  • OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

    Auszug aus LG Detmold, 29.01.2021 - 3 T 267/20
    Der gegenteiligen, durch das OLG Hamburg (NZFam 2018, 32) vertretenen Auffassung, dass eine Interessenabwägung im Rahmen der Teilungsversteigerung nicht zulässig sei, ist nicht zuzustimmen.
  • OLG Jena, 30.08.2018 - 1 UF 38/18

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

    Auszug aus LG Detmold, 29.01.2021 - 3 T 267/20
    Den insoweit zutreffenden Erwägungen des OLG Jena in seinem Beschluss vom 30. August 2018 (1 UF 38/18) schließt sich die Kammer aus Überzeugung an.
  • LG Heilbronn, 27.07.2017 - 1 T 358/16

    Kind kann mit Veränderung schwer umgehen: Keine einstweilige Einstellung der

    Auszug aus LG Detmold, 29.01.2021 - 3 T 267/20
    Eine nur allgemeine, nicht wesentliche Beeinträchtigung des Kindesinteresses, auch die mit dem Verlust des bisherigen Familienheims notwendig verbundenen Unzuträglichkeiten (Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten) oder nur der Wunsch nach Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards rechtfertigen eine Einstellung nicht (LG Heilbronn, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 T 358/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht